Bei großen oder nicht eindeutigen Sachschäden beauftragt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Sachverständige, um die Schadensache und die Schadenhöhe zu ermitteln. Im Berater- oder Beiratsverfahren soll der Sachverständige dann sowohl die Interessen des Versicherers als auch des Versicherungsnehmers vertreten, so dass man zu einer einvernehmlichen Regulierung kommt.